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Für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte innerhalb Europas und vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis zu fünf Jahren gilt:
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Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.
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