Bauherrenrisiko

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, die z. B. durch Kellerschächte, Baugruben,
provisorische Treppen oder herumliegendes Baumaterial hervorgerufen werden.
Das Risiko, dass der Bauherr von geschädigten Dritten (z. B. Passanten, Bauarbeitern,
Lieferanten oder Nachbarn) zur Verantwortung gezogen wird, ist somit erheblich.


Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei kleineren Baumaßnahmen (z.B. Erstellung einer Garage, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) an mitversicherten Immobilien und Grundbesitz bis zu einer bestimmten Bausumme.

Bei größeren Bauvorhaben entfällt die Mitversicherung, es muss eine seperate Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bevor man anfängt zu bauen, sollte man in jedem Fall abklären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Mitversicherung besteht.

Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot über eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Sie können uns dazu formlos eine E-Mail zur Angebotsanforderung schicken.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.
 

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