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Die private Haftpflichtversicherung als passive Rechtsschutzversicherung.
Wenn der Versicherer einen Schadenfall prüft, kann sich auch herausstellen, dass der
Versicherungsnehmer nicht haftpflichtig ist, der Geschädigte also seine Ansprüche zu unrecht erhebt.
Wird der Versicherungsnehmer daraufhin vom Anspruchsteller verklagt, führt der Haftpflichtversicherer für
Sie den Prozess und trägt auch die Kosten hierfür. Die private Haftpflichtversicherung wandelt sich dann sozusagen in eine Art passive "Rechtsschutzversicherung" um, da unberechtigte Schadenersatzansprüche
abgewehrt werden.
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